Regel 4 gibt Hinweise über detaillierte Anforderungen an Schläger, Bälle und andere Ausrüstungsgegenstände sowie das Verfahren zur Konsultation und Einreichung von Ausrüstungsgegenständen zur Konformitätsprüfung. In diesem Text geht es zunächst nur um die Schläger. Weiteres folgt.